Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Leistungsumfang: was & wie wird geprüft / bewertet?

  • Was wird geprüft?
    Untersuchung von Echtheit, Materialzusammensetzung (Legierungen) und Qualität bei Schmuck, Diamanten, Edelsteinen, Münzen etc. und / oder Beurteilung der handwerklichen Ausführung und weiterer Faktoren wie z.B. der Erhaltungszustand.
  • Welche Werte werden angegeben?
    Angegeben wird die für Ihre individuelle Situation erforderliche Wertart, z.B. ein Erbteilungswert bei Nachlassangelegenheiten oder ein Wiederbeschaffungswert für den Versicherungsschutz. Es werden mittlere Preise und Handelsstufen genannt.
  • Mündliche oder schriftliche Begutachtung?
    Eine mündliche Auskunft bietet Ihnen eine erste Orientierung sowie fundierte Klarheit und Sicherheit für Ihre weiteren Entscheidungen – auch im Hinblick auf eine Kosten-Nutzen-Abwägung für das weitere Vorgehen. Ein schriftliches Gutachten ist ein mit dem Sachverständigenstempel versehenes Dokument, das z.B. von Gerichten, Versicherungen und Behörden anerkannt wird.

Warum zum ö.b.u.v. Sachverständigen?

  • Geprüfte Qualität
    Die öffentliche Bestellung und Vereidigung garantiert eine geprüfte und kontinuierlich überwachte überdurchschnittliche Fachkunde ebenso wie unerlässliche Kenntnisse des Sachverständigenrechts.
  • Neutralität und Unabhängigkeit
    Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur absoluten Unparteilichkeit. Da kein Eigenhandel mit Schmuck oder Edelmetallen erfolgt, bleibt die Wertermittlung grundsätzlich frei von gewerblichen Interessen und ist objektiv gegenüber Dritten.
  • Offizielle Anerkennung
    Da die Erstellung von Gutachten entsprechend der strengen Vorgaben der Sachverständigenordnung (SVO) erfolgt, gelten diese bundesweit als belastbar und werden von Gerichten, Versicherungen und Behörden als qualifizierter Sachbeweis anerkanntWertangaben von Personen ohne nachgewiesene Sachkunde (ö.b.u.v.) sind rechtlich nicht oder nur gering belastbar. Eine laienhafte Fehlauskunft ist für Sie im Ernstfall wertlos und kann im Einzelfall zu finanziellen Nachteilen führen.

Wann ist ein Gutachten sinnvoll / erforderlich?

  • Nachlass und Erbschaft
    Rechtssichere Wertermittlung für die Aufteilung in Erbengemeinschaften, bei Schenkungen oder zur steuerlichen Bewertung für das Finanzamt.
  • Versicherungsschutz und im Schadensfall
    Präventive Dokumentation zur Absicherung bei Diebstahl oder Raub. Bei bereits eingetretenem Verlust erfolgt die Bewertung fiktiv anhand von Fotos, Beschreibungen oder Belegen.
  • Rechtsstreitigkeiten und in Behördenangelegenheiten
    Objektive Beweissicherung zur Geltendmachung von Ansprüchen vor Gericht oder zur Dokumentation für Ämter und Behörden.
  • Eigentumsübergang
    Unabhängige Bestimmung marktgerechter Preise und Absicherung der Materialechtheit beim privaten oder gewerblichen Eigentumsübergang.

Wie ist der Ablauf einer Begutachtung?

  • Schritt 1: Beratung & Auftragsklärung
    In einem ersten kostenlosen und unverbindlichen Gespräch klären wir den Sachverhalt und den Verwendungszweck. Ich erstelle eine transparente Kostenschätzung und berate Sie objektiv hinsichtlich der Kosten-Nutzen-Aspekte einer mündlichen oder schriftlichen Begutachtung. Sie entscheiden daraufhin, ob Sie mich beauftragen möchten. Stellen Sie zu diesem Termin bitte alle Ihnen vorliegenden Unterlagen wie Kaufbelege, Zertifikate oder ältere Gutachten zur Verfügung.
  • Schritt 2: Datenerfassung
    Ihre Objekte werden geprüft, in allen relevanten Daten erfasst und ggf. fotografiert. Wichtig: Nach Abschluss der Datenaufnahme erhalten Sie Ihre Schmuckstücke schnellstmöglich zurück, falls mengenmäßig möglich schon am Ende des Erstgespräch.
  • Schritt 3: Ausarbeitung des Gutachtens
    Es erfolgt die detaillierte Ausarbeitung Ihres Gutachten-Konzepts. Vor der finalen Fertigstellung haben Sie die Möglichkeit, die Stammdaten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
  • Schritt 4: Stempelung & Übergabe
    Das fertige Gutachten wird mit dem offiziellen Rundstempel des ö.b.u.v. Sachverständigen versehen und in der gewünschten Form ausgehändigt.

Kosten & Dauer

  • Honorarberechnung
    Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Zeitaufwand sowie ggf. anfallenden Nebenkosten in enger Anlehnung an die Bestimmungen des JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz).
  • Vor-Ort-Service
    Bei Inanspruchnahme eines Vor-Ort-Service müssen Reisezeiten und Fahrtkosten in Rechnung gestellt werden.
  • Bearbeitungsdauer
    Termine für die Fertigstellung werden individuell vereinbart. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit drei bis vier Wochen. In dringenden Fällen ist nach Absprache eine bevorzugte Bearbeitung möglich.


Ihre Frage war nicht dabei?

Kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich und kostenlos – vorzugsweise per E-Mail an gert.wicke@web.de unter Angabe einer Rückrufnummer. Ich werde mich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Alternativ erreichen Sie mich telefonisch unter 0160 6501112.